Angemessenheit
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Nach dem Prinzip der Angemessenheit soll der Aufwand der Lehrenden bei der Planung den tatsächlichen Erfordernissen der Unterrichtspraxis angemessen sein. |
Das Prinzip der Angemessenheit ist nach Peterßen (2000, S. 32) eines von fünf Prinzipien, die die Lehrperson auf allen Stufen seiner Planung und bei allen Dimensionen seiner Lehrerentscheidungen unbedingt zu berücksichtigen hat:
Peterßen (2000, S.41) spricht von „Angemessenheit der Unterrichtsplanung“ in einem doppelten Sinne: Zum einen gelten bei der Lehrer*innenntscheidung zweckrationale Gesichtspunkte, die Maßnahmen im angemessenen Verhältnis zueinander stehen, zum anderen soll der Aufwand bei der Planung in angemessenen Verhältnis zu den „Erfordernissen der Unterrichtspraxis“ stehen. Diese ergeben sich einerseits aus der Bedingungsanalyse, welche insbesondere die Voraussetzungen der Lernenden sowie die infrastrukturellen Gegebenheiten des Lehr-Lernprozesses in den Blick rückt. Andererseits ergeben sich aber auch aus der Sachanalyse sowie aus der didaktischen Analyse wichtige Hinweise für eine angemessene Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung (vgl. Klafki 2007, S. 11). |
Eindeutigkeit
Kontinuität Reversibilität Unterrichtsplanung Widerspruchsfreiheit |
Peterßen, W. H.: Handbuch Unterrichtsplanung. Grundfragen, Modelle, Stufen, Dimensionen. 9. akt. Aufl. München: Oldenburg Schulbuchverlag. 2000.
Klafki, W.: Neue Studien zur Bildungstheorie und Didaktik. 6. Auflage. Weinheim: Beltz. 1979. |
Arnold, K.-H. & Sandfuchs, U. & Wiechmann, J.: Handbuch Unterricht. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt. 2006. |
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Verantwortlich: Rolf Arnold, FB Pädagogik, TU Kaiserslautern und Wiegerling, Hans-Jürgen; Gardiewski, Isa-Dorothe