Studienabbruch
Studienabbruch im MINT- und Lehramtsbereich Studienabbruch wird in der Literatur unterschiedlich definiert. Eine Definition, die in der Forschung einen breiten Konsens findet, ist die von Heublein und Wolter (2011): Studienabbruch wird definiert als eine „spezielle Form von Schwund […], die nur diejenigen umfasst, die das Hochschulsystem ohne (ersten) Abschluss verlassen und ihr Studium nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen“ (Heublein & Wolter, 2011, S. 216). Dies bedeutet, dass es sich um ein endgültiges Verlassen des Hochschulsystems ohne ersten Abschluss handelt (vgl.